das OLG Stuttgart (21.11.24, 15 WF 140/24) hatte sich mit der Differenzierung zwischen dem schlichten und dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes i. S. d. Brüssel IIb-VO zu befassen.
Wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, obliegt es dem Familiengericht, dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Abs. 2 BGB.
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung die Frage geklärt, ob es bei einem Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Dritten gerechtfertigt ist, den notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen.
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG das Verschweigen einer wesentlichen Tatsache in einer Kindschaftssache dem Vortrag einer unwahren Tatsache nicht gleich steht.
Die Klage eines Sohnes gegen den Mörder seiner Mutter auf Zahlung eines sog. Hinterbliebenengeldes hat Aussicht auf Erfolg. Das OLG Frankfurt a. M. hat ihm PKH bewilligt (21.11.24, 3 U 103/24, Abruf-Nr. 245419 ).
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