Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.
Das Verbot, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren (§ 4a Abs. 1 RVG), ist nicht – auch nicht entsprechend – anwendbar, wenn Rechtsdienstleistungen von einem Hochschullehrer erbracht werden.
„Registrierte Erlaubnisinhaber“ i. S. d. § 4 Abs. 1 RDGEG sind nur solche, die sich nach § 1 Abs. 1 S. 2 RDGEG i. V. m. § 13 RDG und nicht nach der GewO registrieren lassen können, sodass der ...
Der Pachtzins so genannter Altverträge kann anzupassen sein, weil die Lebenshaltungskosten und der Durchschnittspachtpreis steigen, nicht aber weil sich die bei einer Neuverpachtung erzielbaren Pachtpreise erhöhen.
Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erteilt, kann es fraglich sein, ob das Grundgeschäft wirksam ist. Das gibt dem Schuldner Bereicherungsansprüche und stellt den Vergütungsanspruch des Gläubigers ...
In Zeiten des Niedrigzinses sind ältere Bausparverträge eine hervorragende Geldanlage mit hohen Zinsen. Deshalb lassen sich viele Bausparer das Darlehen nicht zuteilen und das Guthaben nicht auszahlen.
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Sagt ein leistungsfähiger und -bereiter Dritter zu, einen beabsichtigten Prozess zu finanzieren, stellt dies verwertbares Vermögen im Sinne von
§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 1 SGB XII dar und beseitigt die Bedürftigkeit des Antragstellers im Prozesskostenhilfeverfahren.