16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Steuerabzug
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem örtlichen Finanzamt, wie der BFH mit Urteil vom 20.12.23 (I R 21/21) entschieden hat.
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16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Insolvenzrecht
Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar (so FG Münster 15.12.23, 12 K 1324/21 E, Rev. zugelassen).
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16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Gewerbesteuer
Das FG Baden-Württemberg (28.3.23, 6 K 878/22; Rev. BFH: III R 23/23) hat entschieden, dass sämtliche nicht in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG genannten Tätigkeiten grundsätzlich kürzungsschädlich sind. Auf eine Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Tätigkeit kommt es danach nicht an. Auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage führt damit im Ergebnis dazu, dass die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG nicht vorliegen.
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16.04.2024 · Nachricht aus GStB · Sonderausgaben
Vom Krankengeld einbehaltende und abgeführte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon geleistete Vorsorgeaufwendungen abzuziehen (FG Köln 25.5.23, 11 K 1306/20).
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalgesellschaften
Nachdem der BFH mit seinem Grundsatzurteil vom 11.7.17 (IX 36/15, BStBl II 19, 208) seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen des Gesellschafters nach § 17 EStG geändert hatte, hat der Gesetzgeber mit § 17 Abs. 2a EStG die frühere Rechtsprechung gesetzlich reaktiviert und qualifiziert nunmehr in § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 und 3 EStG – bei gesellschaftsrechtlicher Veranlassung – Darlehensverluste sowie Ausfälle von Bürgschaftsregressforderungen ...
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Freiberufler
Die meisten Freiberufler gehen ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmer nach. Doch spätestens, wenn das Thema der Betriebsnachfolge auf den Tisch kommt, werden Alternativen gesucht. Oft ist in solchen Fällen die Aufnahme eines Dritten in das Einzelunternehmen der „Königsweg“. Denn so kann der Dritte allmählich begleitet durch den Inhaber an die betrieblichen Beziehungen, Kunden und Mandate herangeführt werden. Die Lösung liegt dann in der Gründung einer GbR. Doch was ist steuerlich zu ...
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Gewerbesteuer
Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist in der Tourismusbranche von großer Bedeutung. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift in Bezug auf die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende dar (BFH 17.8.23, III R 59/20).
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Wertpapierhandel
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mandanten die Grenzen zum gewerblichen Wertpapierhandel im Privatvermögen überschreiten. Als Ausweg wird dann häufig über die Implementierung einer sog. Trading-GmbH nachgedacht. Dabei kann ein besonderer KSt-Trading-Tarif (ca. 0,75 % auf bestimmte Veräußerungsgewinne) genutzt werden, der auch grundsätzlich auf die GewSt durchschlägt. Dieser Tarif ergibt sich, wenn die wirtschaftliche Belastung aus Veräußerungsgeschäften nach § 8b Abs.
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Gewerbesteuer
Der BFH hat klargestellt, dass im Reisegewerbe tätige Betreiber von Imbissbuden die Aufwendungen für ihre Standflächen nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzurechnen müssen (BFH 12.10.23, III R 39/21, Abruf.-Nr. 238453 ).
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01.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Einem Unternehmen steht der Vorsteuerabzug aus der im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages übernommenen Erschließung eines Gewerbegebietes zu. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungen der Allgemeinheit zugutekommen (FG Münster 29.8.23, 15 K 871/22 U, rkr., Abruf-Nr. 238152 ).
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