Das FG darf im Rahmen seiner Überzeugungsbildung steuerstrafrechtliche Vorfragen auch dann eigenständig prüfen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt hat (BFH 28.2.23, VII R 29/18).
Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen ...
Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit ...
Eine aktive Nutzungspflicht des beSt besteht erst mit Abschluss des erstmaligen „System-Rollouts“ des beSt (= Zeitpunkt der Versendung der „letzten“ Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen System-Roll-outs zuzüglich einer angemessenen Frist zur unverzüglichen technischen Einrichtung des beSt) (FG Niedersachsen 14.4.23, 9 K 10/23, Zwischengerichtsbescheid; Rev. BFH X R 12/23).
Die „Fast Lane“ war eine Möglichkeit für Steuerberater, sich bei der
BStBK zu melden und so eine schnellere Freischaltung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zu erreichen. Seit dem 1.1.
Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 S.
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Bei der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen ist nach dem Versand auch der Dateinamen genau zu überprüfen. Dies gehört zu einer sorgfältigen Prüfung, ob das richtige Dokument übermittelt wurde und ob die Übermittlung vollständig und an das richtige Gericht erfolgte. Eine unzureichende Ausgangskontrolle kann dazu führen, dass Schriftsätze als unzulässig verworfen werden. Prozessbevollmächtigte müssen daher eine Ausgangskontrolle schaffen, die zuverlässig gewährleistet, dass fristwahrende ...