Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übersandten Berufungsschrift (BGH Beschluss 19.1.23, V ZB 28/22).
Technische Gründe i. S. v. § 130d S. 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen ...
Relativ unbemerkt ist im JStG 2022 (BGBl I 22, 2294) auch enthalten, dass LSt-Hilfevereine seit 1.1.23 befugt sind, ihren Mitgliedern Hilfe bei der ESt (nicht jedoch bei der USt) zu leisten, wenn diese ...
Das besondere elektronische Postfach muss vom mandatierten Berufsträger verwendet werden, selbst wenn – für den Mandanten selbst – die Möglichkeit der Niederschrift besteht (BGH 7.12.22, XII ZB 200/22).
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbevollmächtigter im Jahr 22 die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht nach § 52a FGO formwirksam beim BFH durch einfache E-Mail mit PDF-Anlage einreichen kann.
§ 52d S. 1 FGO knüpft allein an den Status als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin an (BFH 23.8.22, VIII S 3/22, Rz. 3). Er ist daher so zu verstehen, dass es unerheblich ist, ob die jeweilige Person in ihrer ...
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In dem anhängigen Verfahren BFH (VII R 34/22; Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg 6.7.22, 9 K 9009/22) geht es um die Frage, ob Rechtsanwaltsgesellschaften, solange für sie kein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung stand, von der Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Dokumente befreit waren.