Der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei Bemessung der Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 BGB wird nicht mitgerechnet. Das bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Eine solchermaßen fehlerhafte Fristberechnung eines rechtskundigen Prozessbevollmächtigten steht, da regelmäßig fahrlässig, einer Wiedereinsetzung entgegen (BFH 1.9.22, VI R 8/22).
Auf dem Weg zum Start der Steuerberaterplattform und des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Das BMF hat den Referentenentwurf zur Steuerberaterplattform- und ...
Häufig findet man auf Rechnungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe folgenden Zusatz: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang“. Dieser Hinweis entbindet nicht von der Pflicht zu mahnen (AG Kassel 28.4.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 S. 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht (BGH 20.9.22, XI ZB 14/22, Beschluss).
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT Drucks.
Die bloße Erklärung eines Verteidigers, dass eine Übermittlung der Berufung als elektronisches Dokument vorübergehend aus technischen Gründen nicht möglich ist, rechtfertigt keine Ersatzeinreichung.
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Eine Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht ist nur möglich, wenn man es auch ausgeübt hat, d.h., die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen. Allein dessen Bestehen reicht nicht. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch nicht konkludent ausgeübt werden.