Der Bund der Steuerzahler sowie Haus & Grund Deutschland haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Laut Gutachten ist das Bundesmodell verfassungswidrig. Es dient nun als Grundlage für Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Derzeit sind sechs Musterprozesse geplant, und zwar je eines in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen.
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat das Typologiepapier „Besondere Anhaltspunkte für Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine“ veröffentlicht.
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen.
Die meisten Steuerberater wissen, dass Unterlagen des Mandanten grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren sind. Viele wissen auch, dass diese Frist abgekürzt werden kann, wenn der Mandant zur Abholung der Unterlagen aufgefordert wird. Doch stimmt das wirklich noch?
Um eigene Nachhaltigkeitsinitiativen zu realisieren, setzen KMU vor allem auf die Digitalisierung. So sagen 64 % der 300 von der DATEV e.G. befragten Unternehmen, dass die eigene Nachhaltigkeit eng mit der ...
Seit dem 1.1.23 müssen Steuerberaterinnen und Steuerberater mit dem FG elektronisch kommunizieren, wenn ihnen nach § 52d S. 2 FG ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Allerdings erhielten die ...
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In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Die Bestellung eines vormals selbstständigen Steuerberaters kann widerrufen werden, auch wenn dieser mittlerweile angestellt tätig ist und laufend den pfändbaren Anteile seines Einkommens zur Schuldentilgung abführt. § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG steht mit der nach Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsfreiheit im Einklang (FG Münster 24.6.22, 4 K 1954/21).