04.02.2019 · Nachricht aus MBP · Löhne und Gehälter
Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. So lautet zumindest die Ansicht des FG Köln (11.10.18, 7 K 2053/17, Abruf-Nr. 206196 ; PM vom 17.12.18), gegen die die Revision (Rev. BFH VI R 53/18) anhängig ist.
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04.02.2019 · Fachbeitrag aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Seit dem VZ 2013 sind Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Nur dann, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, liegt eine Ausnahme vor (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG). Das FG München (7.5.18, 7 K 257/17, Abruf-Nr. 205920 ) hat nun entschieden, dass ein solcher Fall auch bei ...
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04.02.2019 · Fachbeitrag aus MBP · GmbH in der Krise
Gerät eine Kapitalgesellschaft in die Krise, versuchen die Gesellschafter die Krise üblicherweise durch den Einsatz ihrer „Privatmittel“ abzuwenden. Dies kann zum Beispiel durch die Gewährung eines Darlehens oder durch die Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft erfolgen. Mit der zweiten Variante hat sich nun der BFH (20.7.18, IX R 5/15, Abruf-Nr. 205673 ) befasst. Die Grundsätze dieses Urteils sowie weitere, in diesem Kontext erwähnenswerte Entscheidungen ...
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04.02.2019 · Fachbeitrag aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Erzielen Steuerpflichtige aus der Vermietung und Verpachtung ihrer Immobilie länger andauernde Verluste, stellt sich oft die Frage, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht zu unterstellen ist oder ob das FA eine Überschussprognose fordern darf. Wie hier vorzugehen ist und welche Tendenzen es in der neueren FG-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Wohnungen und Gewerbeimmobilien gibt, zeigt der folgende Beitrag.
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30.01.2019 · Nachricht aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Kosten für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode sind auch dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige dem FA zum Nachweis der Erforderlichkeit der Behandlung nur eine kurze Stellungnahme des Amtsarztes und kein ausführliches Gutachten vorlegt
(FG Rheinland-Pfalz 4.7.18, 1 K 1480/16, rkr., Abruf-Nr. 206417 ; PM vom 4.1.19).
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