04.09.2017 · Nachricht · Fristlose Kündigung
Untervermietung der gesamten Wohnung ist Kündigungsgrund
| Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte. das gilt auch wenn es sich dabei um Familienangehörige oder Lebenspartner handelt. Wird die Wohnung unbefugt an Dritte überlassen, kann der Vermieter fristlos kündigen (AG Berlin-Mitte 16.1.17, 21 C 55/16, Abruf-Nr. 196456 ). |
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