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  • 20.02.2017 · Fachbeitrag · Gebrauchserhaltungsanspruch

    Mängelbeseitigungsanspruch verjährt im Mietverhältnis nicht

    | Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels ist als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs während der Mietzeit unverjährbar (LG Berlin 7.9.16, 65 C 315/1). |