1.Hohe Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 283a Abs. 1 Nr. 1 ZPO setzt voraus, dass dem Zahlungsanspruch nach dem bisherigen Sach- und Streitstand mit hoher Wahrscheinlichkeit keine berechtigten Einwendungen oder Einreden ...
Der BGH hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Vermieter das Mietverhältnis trotz einer mit seinem Rechtsvorgänger vereinbarten mietvertraglichen Kündigungsbeschränkung gemäß § 573a ...
Vermietet ein Mieter seine Wohnung unberechtigt weiter und leugnet dies noch auf Anfrage des Vermieters, ist das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter so zerstört, dass eine fristlose Kündigung auch ohne ...
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
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Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn von dessen Grundstück störende Einwirkungen ausgehen, die über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen. Laub vom Nachbarn ist allerdings dann hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht (AG München 26.2.13, 114 C 31118/12).