04.06.2008 · Fachbeitrag aus PA · Laborkosten
Für die Abrechnung von Metallbasen steht im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung mit der BEL-Nr. 2010 nur eine Position zur Verfügung. Diese unterscheidet nicht, ob es sich um partielle oder totale Metallbasen handelt. Ebenso wird bei der Berechnung kein Unterschied zwischen einer Metallbasis für den Ober- oder Unterkiefer gemacht.
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04.06.2008 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Im Praxisalltag kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Beihilfeversicherten, weil die Beihilfestelle die Rechnung nicht bzw. nicht vollständig - erstattet. Diese Konflikte beruhen darauf, dass die Erstattungsfähigkeit nach den Beihilfebestimmungen nicht deckungsgleich ist mit der Abrechenbarkeit nach GOZ bzw. GOÄ.
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Leserforum
Frage:
„Bei einem Privatpatienten haben wir eine auf einem gegossenen Stiftaufbau befestigte Krone wiederbefestigt. Die Behandlung war durch besondere Umstände sehr schwierig und dauerte circa eine Stunde. Was können wir zusätzlich zur GOZ-Nr. 231 abrechnen, damit der Aufwand gedeckt wird? Wird die Wiederbefestigung einer Stiftkrone in der GOZ überhaupt mit der Nr. 231 abgerechnet?“
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Laborleistungen
Für die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen gibt es in der BEB mehr als dreimal so viele Gebührennummern wie im BEL. Weil die Gebühren der BEB oft nicht vollständig genutzt bzw. angewendet werden, wird bei der Berechnung der zahntechnischen Leistungen gerade in diesem Bereich das Honorarpotenzial oft nicht ausgeschöpft. Die BEB sieht für die Abrechnung von Aufbissbehelfen und Schienen folgende Leistungen als Kernpositionen vor:
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · SDA-Technik
Bei der Analogabrechnung von Kompositfüllungen unter Verwendung der Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Technik (SDA) - hier gemäß GOZ-Nr. 217 - ist die Beihilfefähigkeit nicht auf den Faktor 1,5 beschränkt. Selbst ohne Begründung ist der 2,3-fache Satz zu erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg am 4. März 2008, Az: W 1 K 07.1363 (Abruf-Nr.
081329
) entschieden.
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Zahnersatz
Frage: „
Ist es möglich, Totalprothesen außerhalb des Bema abzurechnen, wenn die Prothese mehr als ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist? Unsere Prothesen werden ästhetisch besonders umfangreich hergestellt, dazu sind dann mehrere Anproben und Aufstellungen notwendig.“
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Festzuschüsse beim Zahnersatz
Frage:
„Ist es bei gleichartigen Versorgungen möglich, neben der GOZ-Nr. 232 (Wiederherstellung einer Vollverblendung) bei einer Einzelzahnkrone auf einem Implantat (Zahn 11) mit der Ausnahmeindikation im Sinne der Zahnersatz-Richtlinie 36a zusätzlich die Bema-Nr. 24ai für das Wiedereinsetzen der Implantatkrone zu berechnen? Die Bema-Nr. 24ai ist zwar neben der Bema-Nr. 24bi abrechenbar. Da aber die GOZ-Nr. 232 die Wiedereingliederung zum Leistungsinhalt hat, sind wir uns in diesem Fall ...
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnung nach GOZ
In diesem Beitrag haben wir eine Reihe von Fragestellungen zu provisorischen Versorgungen in übersichtlicher kompakter Form zusammengefasst. Dabei geht es zum einen um den temporären Verschluss von Zähnen, deren konservierende Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, und zum anderen um die provisorische Versorgung im Zusammenhang mit Überkronungen. Die Fragen zu Langzeitprovisorien sind bewusst ausgeklammert, da diese demnächst in einem gesonderten Beitrag aufgegriffen werden. Somit geht ...
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Materialkosten
Der 27. Mai 2004 war kein guter Tag für die Zahnärzteschaft: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass es nach Maßgabe des § 4 Abs. 3 GOZ nicht zulässig sei, Materialkosten auch dann in Ansatz zu bringen, wenn dies im Gebührenteil nicht ausdrücklich erlaubt ist. Nun sind vor allem Wurzelkanalinstrumente teuer, die häufig Einmal-Instrumente sind. Was also tun?
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06.05.2008 · Fachbeitrag aus PA · Analogabrechnung
Mit diesem Beitrag setzen wir die Darstellung möglicher und in der Praxis bewährter Analogpositionen bei bestimmten Behandlungsmethoden fort. Dabei möchten wir erneut darauf hinweisen, dass es sich lediglich um Vorschläge handelt. Welche Position ein Zahnarzt unter Berücksichtigung der jeweiligen Praxissituation letztlich heranzieht, liegt allein in seinem Ermessen. Sofern sich keine „nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche ...
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