Nachfolgend durchleuchten wir im Rahmen unserer Beitragsserie die Abrechnung der GOZ-Nrn. 5170, 5180 und 5190 und zeigen auf, wie Honorarverluste vermieden werden können.
Nur dokumentierte Leistungen gelten als erbrachte Leistungen – daher ist jeder Zahnarzt gesetzlich verpflichtet, die beim Patienten durchgeführten Maßnahmen sorgfältig aufzuzeichnen. Dies gilt nicht nur für die ...
München, 2. April 2014 - Das Bundessozialgericht (BSG) hat heute entschieden, dass die Verschlüsselung der Zahnarztnummer bei der Übersendung der Abrechnungsdaten an die Krankenkassen nicht zulässig ist.
Ein Zahnarzt handelt nicht behandlungsfehlerhaft, wenn er eine mit Stiften zu befestigende, beschädigte Teilprothese durch eine Prothese mit Teleskopkronen ersetzt. Das hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.01.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich in 2013 auf ein neues Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) verständigt.
Viele Privat- und GKV-Patienten mit Zusatzversicherung erhalten von ihrer Privatversicherung eine PKV-Karte. Die Karte soll für einen schnelleren Ablauf in den Praxen und für eine Minimierung der Fehlerquote bei der ...
Neu! Vom (Quer-)Einsteiger zur versierten Abrechnungskraft
Personalengpässe in der Praxis? Gehen Sie neue Wege und setzen Sie auf Quereinsteiger! Wir unterstützen Sie dabei mit einem innovativen Konzept: In einer eigens entwickelten IWW-Webinar-Reihe machen wir Einsteiger und fachfremde Mitarbeiter Schritt für Schritt fit für die Abrechnungspraxis.
Aktuelles Abrechnungswissen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis. Doch hier den Überblick zu behalten, kostet viel Zeit. Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn frischt Ihr Wissen einmal im Quartal auf. In nur 2 Stunden am PC zeigt sie Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen von BEMA und GOZ anhand von nachvollziehbaren Beispielfällen aus der Praxis auf.
Umsatzrisiko PAR-Behandlung? So vermeiden Sie Verluste!
Die Abrechnung der PAR-Behandlung bleibt schwierig und fehleranfällig. AAZ Abrechnung aktuell zeigt Ihnen daher in einer neuen Sonderausgabe, wie Sie Ihr Honorarpotenzial optimal ausschöpfen. Profitieren Sie von konkreten Handlungsanleitungen, praktischen Musterberechnungen u.v.m.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 23. Januar 2014 (Az. 6 K 2295/11) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass eine Zahnarztehefrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und die Abrechnung zuständig ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.