· Fachbeitrag · LPH 8
OLG Köln: Überwachungsfehler kann nur mit Bautagebuch widerlegt werden
| Oft wird darüber gestritten, ob die konsequente Führung eines Bautagebuchs notwendig ist. Dass bei Unterlassung das Honorar entsprechend gekürzt werden kann, ist von der Rechtsprechung bereits geklärt ( KG Berlin, Urteil vom 01.12.2017, Az. 21 U 19/12, Abruf-Nr. 205005 ). Aber es kann noch wesentlich schlimmer kommen, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt. Die Kölner Richter sehen nämlich auch Schadenersatzfolgen. Wappnen Sie sich dagegen. |
Kölner Richter urteilen streng
Im Prozess vor dem OLG Köln ging es um folgenden Baumangel: Sowohl die innere ‒ dampfbremsende ‒ als auch die äußere abdichtende Schicht eines geneigten Dachs waren nur an unverputztes Mauerwerk angeschlossen worden. Da auch die Rohr- und Kabeldurchdringungen nicht fachgerecht ausgeführt worden waren, wurde die Dachkonstruktion feucht. Zu den Verantwortlichkeiten für den Mangel hat das Gericht folgendes festgestellt (OLG Köln, Urteil vom 11.01.2024, Az. 7 U 39/23, Abruf-Nr. 246034; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 04.09.2024, Az. VII ZR 34/24):
- Ein Bauwerksmangel kann einen Anscheinsbeweis für einen Bauüberwachungsfehler nur dann begründen, wenn es sich um Bauarbeiten handelt, die einer umfangreichen Bauaufsicht des Architekten bedürfen. Im vorliegenden Fall ging es um Feuchtigkeitsschäden an der Dachunterschicht.
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