Ein Leser fragt: Auf Vorgabe des Auftraggebers haben wir nach Abschluss der Lph 2 ein Projekt unterbrochen. Die Kostenschätzung haben wir noch erstellt. Wie rechnen wir jetzt die Lph 1 und 2 ab? Müssen wir eine Teilschlussrechnung stellen und den anrechenbaren Kosten die Kostenschätzung zugrunde legen? Oder bildet die nach Wiederaufnahme und Erbringung der Lph 3 zu erstellende Kostenberechnung die Grundlage für die anrechenbaren Kosten für alle Lph?
Welche Koordinations- und Integrationsleistungen schulden Objektplanende im vertraglich vereinbarten Honorar? Und an welchen Stellen können Sie zusätzliches Honorar beanspruchen? In Teil 1 dieser Reihe haben wir Sie ...
Kündigt Ihr Auftraggeber den Planungsvertrag, können Sie auch das Honorar für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen abrechnen, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
Alternative und innovative Honorarangebote liegen im Trend. In einem Fall vor dem OLG Naumburg hat ein Büro in einem Vertrag über Planungsleistungen der Gebäudeplanung, Tragwerksplanung sowie Beratungsleistungen der Bauphysik und Brandschutz für die Modernisierung eines Wohn- und Gewerbeobjekts das Honorar mit je Lph unterschiedlichen Sätzen „pro m² vermietbarer Nutzfläche“ vereinbart. PBP bringt Ihnen das Honorarmodell näher.
Das Thema „Zusatzhonorar bei verlängerter Planungs- oder Bauzeit“ hat Hochkonjunktur. Doch manchmal steckt der Teufel im Detail. Das lehrt ein Fall aus der Praxis, der zu Ungunsten des Planers ausgehen könnte.
Häufig wird darüber gestritten, ob alle (vereinbarten) Teilleistungen der jeweiligen Lph erbracht werden müssen, um das volle Honorar je Lph abrechnen zu können. Die Diskussion ist althergebracht und für Planer ...
IWW-Lehrgang VgV-Training: 01. bis 02.07.2025 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Lehrgang Personal- und Ressourcenmanagement im Planungsbüro
Wer im Planungsbüro Personalverantwortung trägt, steht täglich vor neuen Herausforderungen! Der zweitägige IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie jetzt und in Zukunft ein erfolgreiches und produktives Miteinander gestalten.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
Nach einer freien Kündigung des Auftraggebers können Sie die vereinbarte Vergütung abrechnen. Sie müssen sich das anrechnen lassen, was Sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung Ihrer Arbeitskraft erworben haben („anderweitiger Erwerb“). So steht es in § 648 BGB. In Kündigungsabrechnungsfällen ist immer wieder umstritten, was denn „anderweitiger Erwerb“ ist. Das OLG Naumburg hat dazu jetzt – mit für die Planer erfreulicher Klarheit – ...