17.08.2011 · Fachbeitrag ·
Objektplanung
Objektplaner für Gebäude und Ingenieurbauwerke werden gelegentlich mit Forderungen nach zusätzlichen Planungsleistungen konfrontiert, die die Schnittstelle zwischen Arbeitsvorbereitung und Ausführungsplanung betrifft. Typisches Beispiel ist die Erstellung von Türenlisten. Hier sollten Sie wissen, dass das keine Grundleistung des Objektplaners ist – mit Folgen für die Honorierung der Leistung und die Verantwortung für Mängel.
01.07.2011 · Fachbeitrag ·
Haftung
Wenn Sie aus Kosten- oder Rationalisierungserwägungen des Auftraggebers eine Planung erbringen, die die spätere Nutzung des Werks beeinträchtigt, müssen Sie den Auftraggeber rechtzeitig auf diese funktionalen Schwächen hinweisen. Ansonsten setzen Sie sich Schadenersatzansprüchen aus. Das lehrt ein Fall vor dem Oberlandesgericht München.