Sieht die Studienordnung einer Universität vor, dass Studierende einen Teil des Studiums an einer anderen (weiteren) Hochschule (hier Auslandssemester) absolvieren können bzw. müssen, wird an der anderen Hochschule keine weitere erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG begründet (BFH 14.5.20, VI R 3/18).
Bei Berechnung eines Aufgabegewinns ist der Buchwert des Arbeitszimmers auch dann maßgebend, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen (insbesondere der AfA) zuvor nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG beschränkt war.
Auch eine ärztliche Gemeinschaftspraxis, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, darf Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Sponsoring von Sportlern stehen, als ...
Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen (BFH 21.7.20, IX R 26/19).
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute ...
Die Abgabe der ESt-Erklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Notärzte, die an der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst teilnehmen, die in einen Dienstplan eingeteilt sind und mit Rettungssanitätern/-assistenten arbeitsteilig zusammenwirken, sind abhängig beschäftigt (LSG Baden-Württemberg 20.7.20, L 4 BA 3646/18).