Ein Berliner Apotheker darf Arzneimittel grundsätzlich nur abgeben, wenn alle auf der Arzneimittelverordnung enthaltenen Arztnummern identisch sind (LSG der Länder Berlin und Brandenburg 18.9.13, L 9 KR 192/11).
Ein Dialysezentrum kann die Steuerbefreiungsvorschriften des § 3 Nr. 20 Buchst. b oder d GewStG nicht in Anspruch nehmen (FG Münster 25.8.14, 9 K 106/12 G, Rev. zugelassen).
Umsätze aus einer Kampfsportschule sind umsatzsteuerfrei, soweit die erbrachten Leistungen der Kampfsportschule nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen an Schulen und ...
Erfahrungen aus den letzten Lohnsteueraußenprüfungen zeigen, dass die Prüfer verstärkt Sachbezüge und Mitarbeiterrabatte im Fokus haben; denn in den meisten Apotheken können die Mitarbeiter Artikel des Warensortiments verbilligt beziehen. Üblicherweise werden die Artikel zum Einkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer an das Personal abgegeben. Grundsätzlich aber sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind, Arbeitslohn. Dieser Grundsatz gilt auch für die ...
Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 gilt auch für Einrichtungen die Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die die Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sind und aufgrund dessen nach §§ ...
Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater geltende Verbot gewerblicher Tätigkeit nicht ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
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Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
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E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
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Die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, ist als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG steuerfrei (entgegen Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE) (BFH 24.9.14, V R 19/11).