Läuft die Nachweisfrist nicht am Quartalsende, sondern im Quartal ab und wird der Nachweis noch innerhalb des Quartals, in dem die Überschreitung eingetreten ist, erbracht, führt eine geringe Überschreitung der Nachweisfrist nicht zu einer Honorarkürzung (BSG 11.2.15, B 6 KA 19/14 R).
Weder staatlich geprüfte Pflegekräfte, die ihre Leistungen unmittelbar gegenüber Pflegebedürftigen erbringen, noch ein Zeitarbeitsunternehmen, das solche Pflegekräfte Einrichtungen, die als Einrichtungen mit ...
Auch einer zweigliedrigen Jobsharing-Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann der 10-%-Aufschlag auf das Regelleistungsvolumen (RLV) für fach- und schwerpunktgleiche Praxen zustehen (LSG Hamburg 25.2.15, L 5 KA 10/12).
Die Aufwendungen für eine Feier können nicht „nach Köpfen“ aufgeteilt werden, wenn die – für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden – beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinandergreifen, ...
Der Zusammenschluss eines seit längerem zugelassenen Vertragsarztes an dessen Praxisstandort mit einem neu niedergelassenen Facharzt gleicher Fachrichtung zu einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) führt ab dem ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Ist eine Meinungsäußerung („kein guter Arzt“) mit Tatsachenbehauptungen verbunden (u.a. bezüglich der Behandlung) und sind diese Tatsachenbehauptungen von dem Arzt unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bestritten worden und hat jameda.de dies nicht widerlegt, so ist die Bewertung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vollständig vom Netz zu nehmen (OLG München 17.10.14, 18 W 1933/14, Beschluss).