Leistungen aus der Unterrichtung psychisch kranker Menschen, die ein freiberuflicher Diplom-Betriebswirt gegenüber einer Klinik als Arbeitstherapeut erbringt, sind weder nach § 4 Nr. 14 UStG (medizinische Heilbehandlung) noch nach § 4 Nr. 16 UStG (mit Krankenhausleistungen eng verbundene Umsätze) steuerfrei. Eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL (eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen einer anerkannten Einrichtung) kommt ebenso wenig in Frage (BFH 8.8.13, V R 8/12).
Die Abgabe von Medikamenten zur Krebsbehandlung (Zytostatika) durch eine Krankenhausapotheke zur sofortigen ambulanten Verabreichung an Patienten ist von der Körperschaftsteuer befreit, wenn das Krankenhaus, von dem ...
Die Tätigkeit als selbstständiger Referent für eintägige Fortbildungsseminare der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist nicht von der Steuer befreit (FG Köln 3.7.13, 5 K 2618/09).
Die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen von Reha-Patienten durch die Reha-Klinik ist umsatzsteuerpflichtig (FG Münster 19.11.13, 15 K 2352/10 U; Rev. zugelassen).
Bilanzierende Freiberufler kommen - unabhängig von der Rechtsform - nicht für die Ist-Besteuerung (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG) in Betracht (BFH 22.7.10, V R 4/09). Die Finanzverwaltung hatte daraufhin mit A 2o.1 Abs.
Der BFH (22.10.13, X R 26/11) hat noch einmal klar gemacht, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere ...
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Das LSG Nordrhein-Westfalen (NRW) hat zwei Entscheidungen des SG Düsseldorf aufgehoben und den zum 1.1.12 eingeführten Grundsatz „Beratung vor Regress“ in § 106 Abs. 5e SGB V extrem restriktiv ausgelegt (LSG NRW 20.11.13, L 11 KA 49/13 und L 11 KA 81/13 B ER). Am Folgetag hat das SG Stuttgart (S 11 KA 5773/12), ohne dass es von der Entscheidung des LSG NRW wusste, ein gegenteiliges Urteil gefällt. Das LSG NRW hat die Revision, das SG die Sprungrevision zugelassen. Das BSG wird nun befasst werden. Der ...