Die belastbare Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt nicht, um die Besteuerung des Nutzungsvorteils auszuschließen. Dies gilt auch für Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die für ihre GmbH ertragsteuerlich als Arbeitnehmer tätig werden und denen die GmbH einen betrieblichen Pkw aufgrund dienstvertraglicher Vereinbarung auch zur Privatnutzung überlassen hat (BFH ...
Bei Dauerschuldverhältnissen erfüllt ein Vertrag nur dann die Funktion einer Rechnung, wenn in dem Vertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist und zudem ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich ...
Die Versteuerung der stillen Reserven in einem ehemaligen Betriebsgrundstück des Rechtsvorgängers kann auch beim Rechtsnachfolger im Rahmen von § 23 EStG nachgeholt werden (FG Rheinland-Pfalz 8.12.20, 3 K 1277/20).
Bereits 2020 hatte der BFH (28.4.20, IX R 14/19) entschieden, dass, wenn Anschaffungskosten zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden und der entsprechende Steuerbescheid bestandskräftig ist, dies zu einer Minderung des AfA-Volumens führt. Die SenFin Hamburg (Fachinformation vom 2.11.20, S 2190 - 2019/003 - 52) weist nun darauf hin, dass das Urteil anzuwenden ist.|
Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen (19.10.20, 1 K 292/19, rkr.) sind Aufwendungen eines Unfallchirurgen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der ...
Sind Leistungen aus einem Stipendium, das einem ausländischen Mediziner (Gastarzt) von seinem Heimatland für dessen Facharztweiterbildung in Deutschland gewährt wird, steuerbare wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 ...
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Der BFH hat sich in Bezug auf eine von einer Diplom-Sozialarbeiterin betriebenen ambulanten Eingliederungshilfe gegen deren Freiberuflichkeit entschieden, denn es liege keine erzieherische Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG vor, die auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet sei. Zudem besitze eine Diplom-Sozialarbeiterin nicht die beruflichen Voraussetzungen für die Annahme einer ambulanten Pflegeeinrichtung nach § 3 Nr. 20 ...