Liegen die verschiedenen Einsatzstellen eines freiberuflichen Dozenten nicht innerhalb eines in sich geschlossenen, nicht weit auseinandergezogenen und überschaubaren Gebiets, sondern sehr weit auseinander in unterschiedlichen Städten, können die tats ächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale angesetzt werden (BFH 11.11.14, VIII R 47/11).
Sieht eine Rangrücktrittsvereinbarungen vor, dass eine Befriedigung der Forderung „aus einem künftigen Bilanzgewinn oder einem Liquidationsüberschuss verlangt werden kann“ ist die Verpflichtung nicht nach § 5 ...
Vom 12. bis 15.5.15 hat in Frankfurt der 118. Deutsche Ärztetag stattgefunden. Beschlossen wurden u. a. Änderungen der (Muster-)Berufsordnung. Der Beitrag geht zudem ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf einige aus ...
Nach Beendigung der GbR sind die früheren Gesellschafter grundsätzlich gehindert, ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen. Die Forderungen sind vielmehr als unselbstständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen. Ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (OLG München 3.12.14, 7 U 2705/14).
Bei der Beratung von Ärzten und Psychotherapeuten kommt es immer wieder zu Problemen rund um den Verkauf der kassenärztlichen Zulassung. Das beginnt bereits damit, dass die Kassenzulassung wegen der sozialrechtlichen ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Personengesellschaft und Ein-Mann-GmbH & Co.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Abschnitt B des Anhangs zu § 9 TVöD zu Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in den Leitstellen sind auch nach dem Mindestlohngesetz gesetzeskonform (ArbG Aachen 21.4.15, 1 Ca 448/15h).