Ein Zahnarzt aus München wurde wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am Freitag des Betrugs in 25 Fällen schuldig. Der Zahnarzt hatte den Betrug in den Jahren 2014 bis 2020 zugegeben.
Fast 20 Jahre nach ihrer Zulassung sind Medizinische Versorgungs-zentren (MVZ) heute in der vertragsärztlichen Versorgung fest etabliert. Ihren Gesellschaftern bietet die MVZ-GmbH attraktive Steuerspar-Möglichkeiten, ...
Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a EStG gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der ...
Bei der Gesamtbetrachtung zur Beurteilung des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind nur solche Einkünfte zu berücksichtigen, die grundsätzlich ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum erfordern; Versorgungsbezüge bleiben bei dieser Betrachtung daher außen vor (BMF 15.8.23, IV C 6 – S 2145/19/10006 :027, Rz. 12).
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein ...
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer kann der Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen, selbst wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart ...
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Erhält ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, so ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern auch um des Entgelts willen betrieben wird. Die Sportausübung ist in einem solchen Fall nicht mehr reiner Selbstzweck, sondern auch Mittel zur Erzielung von gewerblichen Einkünften (FG Münster 2.8.23, 9 V 1012/23 E, Beschluss; rechtskräftig).