Unerkannte und unbewusst beendete Betriebsaufspaltungen gehören zu den größten anzunehmenden Unfällen in der steuerlichen Beratung. Gerade bei Heilberuflern ist das Risiko besonders hoch, da die Betriebsaufspaltung hier oft von den eigentlich angestrebten Gestaltungen wie Übertragungsvorgängen zu Buchwerten überlagert wird. Wie Sie Ihr Haftungsrisiko wirksam minimieren, zeigt Ihnen PFB Praxis Freiberufler-Beratung jetzt in einer 20-seitigen Sonderausgabe. Anhand von konkreten Fallbeispielen werden darin ...
Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine Berufsausbildung i.S. von § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG. Die Aufwendungen für eine nachfolgende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind daher als ...
Für alle in § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten gilt nur ein Freibetrag. Wird der Freibetrag z. B. bereits durch eine Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG aufgebraucht, sind die Aufwandsentschädigung ...
Eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag ist unwirksam und benachteiligt die abhängig beschäftigte Person unangemessen, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom Ausbildungsfortschritt bei einer Kündigung durch die abhängig beschäftigte Person generell eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern verlangt (BAG 22.10.22, 8 AZR 332/21).
Als Steuerberater sind Sie täglich Haftungsrisiken ausgesetzt. Regelmäßige Mandanteninformationen können dabei einen Beitrag leisten, Ihr Risiko zu minimieren. Doch allein darauf können Sie sich nicht verlassen.
Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im ...
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Die Anstellung geringfügig Beschäftigter („Minijobber“) gehört in vielen Freiberuflerpraxen zum Alltag. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass es in Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Mitunter drohen hohe Nachforderungen von Lohnsteuern und Sozialabgaben, wenn aus dem geringfügigen ein reguläres Arbeitsverhältnis wird. Daher sollen nachfolgend die Grundsätze zur Anstellung geringfügig Beschäftigter im betrieblichen (nicht im häuslichen) Bereich ...