Wer durch falsche bzw. gefälschte Bewertungen in die Irre führt, ist Mitbewerbern gegenüber zur Unterlassung und bei nicht beseitigter Wiederholungsgefahr auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet (OLG Düsseldorf 11.1.24, I-20 U 91/23).
Der Barwert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück ...
Seit VZ 2015 kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (vgl. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG). Das Tatbestandsmerkmal ...
Die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes führt nicht zur (Teil-)Nichtigkeit eines Testaments, selbst wenn dies gegen § 32 der Berufsordnung für Ärzte (BO-Ä) verstößt, da die Regelung primär den Arzt adressiert und kein Testierverbot für den Erblasser darstellt. Ein solcher Verstoß beeinflusst nicht die Testierfreiheit gemäß Art. 14 Abs. 1 GG. Eine solche Auslegung würde einen unangemessenen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Testierfreiheit darstellen (OLG Frankfurt am Main ...
Mit dem Programm „Soforthilfe Corona“ wurden Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage ...
Die Tätigkeit eines Palliativmediziners kann je nach vertraglicher Ausgestaltung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Eine fachlich weitgehende Weisungsfreiheit ...
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Eine Betriebsprüfung ist oft ein Ärgernis, sowohl für den Freiberufler als auch für den steuerlichen Vertreter. Denn es muss viel Arbeit investiert werden, um dem Betriebsprüfer zuzuarbeiten. Künftig ist leider auch nach Abschluss der Prüfung mit den Zusatzarbeiten nicht Schluss. Denn aufgrund des neu eingeführten § 153 Abs. 4 AO heißt es dann, alle nicht geprüften Steuererklärungen selbstständig auf Folgewirkungen zu überprüfen. Denn hier besteht eine neue Berichtigungspflicht.