Viele Praxisveräußerer fordern als Gegenleistung für die Praxisübertragung eine einmalige Kaufpreiszahlung. Andere lassen sich vom Erwerber bis ins hohe Alter versorgen. Sie vereinbaren anstelle der einmaligen Zahlung eine (Leib-)Rente mit regelmäßiger Zahlung bis zum Versterben des Veräußerers. Das Besondere: In dieser Variante hat der Veräußerer ein steuerliches Wahlrecht. Er kann den sich ergebenden Veräußerungsgewinn sofort versteuern oder aber die Besteuerung nach dem Zuflussprinzip wählen. Der ...
Kunstgegenstände können in Zeiten geringer Renditen als Anlage- und Spekulationsobjekte eine interessante Alternative zu klassischen Anlageprodukten sein. Nachfolgend sollen ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche ...
In einem interessanten Fall wurde über die Höhe der Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 3 EStG gestritten.
Es liegt keine gewinnrealisierende verdeckte Einlage vor, wenn ein Mandantenstamm an eine GmbH zeitlich befristet überlassen wird und die Überlassung zivilrechtlich als Pachtverhältnis zu betrachten ist und das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum nicht übertragen wurden (FG Münster 24.6.21, 10 K 2506/18).
Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und ...
Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung abweichend ...
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Die Erstellung von Lehrbriefen ist nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Sie ist keine unmittelbare Unterrichtstätigkeit, denn es fehlt am Merkmal der Unmittelbarkeit des Kontakts zu den Lernenden (so auch Abschn. 4.21.3 Abs. 2a UStAE). Die Erstellung von Lehrbriefen steht einer steuerpflichtigen Autorentätigkeit näher (BFH 1.2.22, V B 45/21, Beschluss).