04.10.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Steuerfrei sind aber nur Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Arbeit geleistet werden. Werden Zuschläge gezahlt, ohne dass in der begünstigten Zeit tatsächlich gearbeitet wurde, z.B. bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub, sind diese steuerpflichtig. Was aber gilt bei einer Rufbereitschaft?
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26.09.2022 · Nachricht · Kindergeld
Eine Facharztweiterbildung im Anschluss an das Medizinstudium ist eine Zweitausbildung. Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums. Ein Kindergeldanspruch besteht daher nicht mehr (FG ...
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23.09.2022 · Nachricht · Gesetzgebung
Für das Jahr 23 wird ein voraussichtliches Defizit in Höhe von 17 Milliarden EUR prognostiziert. Die finanziellen Lasten zur Schließung der Lücke sollen auf die Krankenkassen, den Bund, die Leistungserbringer und ...
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22.09.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Das häusliche Arbeitszimmer eines u.a. von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters kann den Mittelpunkt dessen beruflicher Tätigkeit darstellen. Die Explorationen der zu begutachtenden Personen außer Haus stellen keinen weiteren wesentlichen und prägenden Teil der Tätigkeit dar, sondern finden auf einer Vorbeitungsebene statt. Daher können die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sein (FG Münster 18.8.22 , 8 K 3186/21 E).
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20.09.2022 · Fachbeitrag ·
Coronapandemie
Im Juni 2022 wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl I 22, 911) verkündet. Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist die Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus. Das BMF nimmt nun in einem umfassenden ...
20.09.2022 · Nachricht ·
Oktober 2022
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
20.09.2022 · Fachbeitrag ·
Investitionsabzugsbetrag
Ein Freiberufler kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen IAB und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (BFH 16.3.22, VIII R 24/19).