18.05.2022 · Fachbeitrag ·
Musterfall
Die Gründung einer stillen Gesellschaft gehört ins Beratungsportfolio eines Steuergestalters. Denn insbesondere bei der Gründung von stillen Gesellschaften mit Familienangehörigen kann es zu steuerlichen Vorteilen kommen. Bei Familiengesellschaften – vor allem bei stillen Gesellschaften mit Kindern – schaut das FA jedoch genau hin. Es müssen bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein, damit stille Gesellschaften im Familienkreis steuerlich anerkannt werden.
18.05.2022 · Nachricht ·
Juni 2022
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
18.05.2022 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Leistungen von Hochzeits- und Trauerrednern unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn ihre Reden nicht die erforderliche Gestaltungshöhe erreichen, um insoweit von einer künstlerischen Tätigkeit ...
18.05.2022 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
Auch für das erste Halbjahr 2022 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.
18.05.2022 · Fachbeitrag ·
Familienpool
Zwar kommen als immobilienbesitzende Familiengesellschaften grundsätzlich sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften in Betracht. In der Praxis dominiert jedoch nach wie vor die Bruchteilsgemeinschaft.
18.05.2022 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Die Formulierung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG ist knallhart. Bezieht eine freiberuflich tätige Gesellschaft gewerbliche Beteiligungseinkünfte, wird die komplette Tätigkeit infiziert – und gilt als ...
13.05.2022 · Nachricht · Betriebsprüfung
Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software ausweislich der Programmbeschreibung die Rechnungen zwar automatisch fortlaufend nummeriert, jedoch die Löschung bzw. Änderung einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, rechtfertigt für sich noch keine Hinzuschätzung nach § 162 AO. Die Grundsätze, die für Kassensysteme entwickelt worden sind, sind insoweit nicht übertragbar (FG Niedersachsen 3.6.21, 11 K 87/20, rkr.).
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