Für die Tarifermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG kommt es nicht auf den dargebotenen Text als solchen, sondern auf den Vortrag an. Dieser Vortrag muss mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sein. Theatervorführungen und Konzerten ist ein unterhaltender Charakter gemeinsam. Dies trifft zumeist nicht auf eine Hochzeitsrede und kaum je auf eine Trauerrede zu. Wer einen Trauerredner engagiert, wird in aller Regel keine – im weitesten Sinne – unterhaltende Vorführung wollen (FG ...
Das Jahr 2019 ist das letzte Jahr, in dem Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten unter „normalen“ Bedingungen arbeiten konnten, d. h. es war noch nicht geprägt von Corona-Lockdowns, ...
Die Regelung aus 2020 und 2021, wonach freiwillig Helfende in den Impf- und Testzentren von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren konnten wird auf 2022 ausgedehnt.
Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine alternative Dokumentationsform zur bisherigen Dokumentation im Impfpass über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit ist. Dies gilt auch dann, wenn die Impfung durch eine andere Praxis oder Stelle (zum Beispiel ein Impfzentrum) vorgenommen wurde. Bei ...
Schafft der Arbeitnehmer auf eigene Kosten Schutzmasken an, die er bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nutzt, sind die Ausgaben als Werbungskosten absetzbar. Für den Werbungskostenabzug ist es in diesem Fall ...
Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 i. V. m.
§ 1 Abs.
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Eine Regelung in den Anrechnungsbestimmungen, nach der die Zahlung von Abschlägen auf das Quartalshonorar bei einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), das in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts betrieben wird und dessen Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, davon abhängig gemacht wird, dass das MVZ zur Sicherung von Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank beibringt, ist als ...