Das FG Berlin-Brandenburg (7.12.20, 7 K 7097/18) hat den Fall der Nutzung eines Arbeitszimmers für lediglich drei Bereitschaftsdienste im Jahr außerhalb der Bürozeiten durch eine Staatsanwältin entschieden. Die Nutzung machte damit weniger als 2 % der Arbeitszeit aus. Die Richter akzeptierten dafür dennoch die Arbeitszimmerkosten in Höhe von 1.250 EUR, weil für diesen Teil der Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Es komme weder auf den Anteil der Arbeitszeit an noch auf die Erforderlichkeit ...
Die Neuerungen betreffen die Anpassung der Buchführungspflicht an die Kleinunternehmer-Umsatzschwelle, die Verlängerung der Investitionsfristen nach § 7g EStG und die Verlängerung der Reinvestitionsfrist nach § 6b ...
Corona-Schnelltests (Point-of-Care (PoC)-Antigen-Schnelltests), die von Ärzten oder Angehörigen ähnlicher Heilberufe durchgeführt werden, sind unabhängig von der persönlichen Veranlassung der getesteten Person ...
Personen, die in regionalen Impfzentren oder mobilen Impfteams beschäftigt sind (ärztliches und anderes Personal), üben insoweit regelmäßig eine nichtselbständige Tätigkeit aus. Gleiches gilt für Personen, die in einem Testzentrum i. S. d. Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam tätig werden (OFD Frankfurt a. M. 15.3.21, S 2331 A - 49 - St 210).
Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des ...
Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen ...
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Im Rahmen der steuerlichen Beratung von Zahnärzten ist es letztlich ein Klassiker: Aufpassen beim Einkauf von Zahngold, da 13b UStG die Schuldnerumkehr vorsieht. Aus der zugrunde liegenden Vorschrift nimmt der Praktiker (vordergründig) mit, dass bei mindestens 32,5 % Goldanteil die Schuldnerumkehr erfolgt.