Der BFH hat jüngst entschieden, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht für die Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im Inland tätigen Arbeitnehmer besitzt. Dabei hat das Gericht die Bindungswirkung der deutsch-schweizerischen Konsultationsverordnung verneint und zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendbarkeit Stellung genommen (BFH 10.6.15, I R 79/13, DB 15, 2366 ).
Das FG Baden-Württemberg hat ernstliche Zweifel, ob die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bei Einkünften aus in Drittstaaten ansässigen Zwischengesellschaften europarechtskonform ist. Dabei ging es um den ...
Der BFH hat erneut bestätigt, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht genügt; etwas anderes gilt nur dann, wenn ...
Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverlagerung (BEPS) hat die Europäische Kommission am 28.01.2016 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht. Die sog. Anti-BEPS-Richtlinie sieht sechs detaillierte Maßnahmen als Mindeststandard für die Mitgliedstaaten vor, die Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten regelt die von sehr großen Unternehmensgruppen an die Finanzbehörden bereitzustellenden Informationen und den Austausch dieser Daten unter den beteiligten Staaten (DStV, ...
Die Europäische Union und das Fürstentum Monaco haben am 22.2.16 ein neues Steuertransparenzabkommen paraphiert, das einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Steuerumgehung darstellt. Nach dem Abkommen ...
Die Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch ein innerstaatliches Gesetz (Treaty Override) ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG 15.12.15, 2 BvL 1/12; s. auch BVerfG, Pressemitteilung Nr.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Nach § 6 Abs. 4 S. 1 bzw. § 6a Abs. 3 S. 1 UStG muss der liefernde Unternehmer die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 1 UStG) bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 und 2 UStG) nachweisen. Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt ...