Jetzt haben auch die EU-Finanzminister mit qualifizierter Mehrheit grünes Licht für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gegeben. Über die Verstärkte Zusammenarbeit kann damit der europäische Gesetzgebungsprozess beginnen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG auf die Bezüge der im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen ...
Indem es ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässige Maß anwendet, hat Spanien gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen. Spanien wendet einen ermäßigten ...
Das FG Münster hatte sich jüngst mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der fiktiven anrechenbaren Quellensteuer für Zinserträge nach Art. 24 DBA-Portugal zu befassen. Ergebnis: Die Bemessungsgrundlage für fiktive portugiesische Quellensteuer ist nicht um Wechselkursverluste zu mindern.
Beim Vorsteuervergütungsverfahren sind mit dem Vergütungsantrag auch die Rechnungen im Original vorzulegen. Für den Fall des Abhandenkommens der Originalrechnungen vor Einreichung des Antrags sind jedenfalls von ...
Wird für einen deutschen Grenzgänger in der Schweiz Vorsorgekapital, das durch als Arbeitslohn zu qualifizierende Arbeitgeberbeiträge gebildet wurde, von einer Versorgungsstelle auf eine andere Versorgungsstelle ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Deutschland unterzeichnete am 17.11.11 mit Liechtenstein ein DBA, das sich an das OECD-MA 2010 anlehnt (s. auch ausführlich Langer/Hosp, PIStB 12, 135). Bundestag und Bundesrat stimmten dem Abkommen am 25.10. bzw. 23.11.12 zu. Nach Austausch der Ratifikationsurkunden trat das DBA am 1.1.13 in Kraft (Art. 33 DBA D/FL). Die steuerlichen Auswirkungen werden beispielhaft am sog. Hundekuchenfall (vgl. auch Teil 1, PIStB 12, 331) für den abkommensrechtlichen und deutschen Rechtskreis dargestellt.