21.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) genießen Schwangere Kündigungsschutz. Für Sie als Praxisinhaber ist es daher wichtig zu wissen, ab wann das Kündigungsverbot überhaupt greift. Hierzu hat sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) geäußert und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Es bleibt bei einer Schonfrist von 280 Tagen vor der Entbindung (Urteil vom 24.11.2022, Az. 2 AZR 11/22, Abruf-Nr. 233440 ).
13.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Arztbesuch während der Arbeitszeit ist gerade in kleineren Betrieben wie Physiopraxen nicht immer einwandfrei geklärt. So kommt es zu Streitigkeiten, wenn es um Nachsorge-, Routinecheck- oder Impftermine während ...
09.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Frage: „Wir haben eine Frage zur Handhabung anfallender Überstunden (Plusstunden) und Unterstunden (Minusstunden): Einer unserer Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche. Auftragsbedingt ...
03.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn Rechtsfragen zwischen Praxisinhaber und Mitarbeitern ungeklärt sind, kann die schönste Zeit im Jahr zum Albtraum werden. Das gilt nicht nur für den An-/Verkauf von Urlaubstagen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 49201750 ) Wann verfallen Urlaubsansprüche? Wie sind Urlaubszeiten zu berechnen? Welchen Urlaubsanspruch haben Mitarbeiter bei Kurzarbeit? Darf ich als Praxisinhaber Betriebsferien anordnen? Beiträge, die diese und andere Fragen beantworten, fasst dieses Themenspezial zusammen.
23.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit dem Obstkorb am Arbeitsplatz (PP 04/2022, Seite 17 f.) locken Arbeitgeber schon lange keine Beschäftigten mehr. Was sich die meisten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu ...
17.02.2023 · Nachricht ·
AGG
Lehnt ein Fitnessstudio die Mitgliedschaft einer Person mit Sinti-Namen ab, liegt eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Die abgelehnte Person hat in diesem Fall nach § 21 ...
15.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht [ArbG] Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22).