14.02.2023 · Nachricht ·
Kündigungsrecht
Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legt der Arbeitnehmer eigenmächtig eine Pause ein, weil er in der vorgesehenen Pausenzeit durcharbeiten musste, kann im Regelfall die Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung nicht festgestellt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.11.2018, Az. 2 Sa 225/17, Abruf-Nr. 210187 ).
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Zweck von Fitnessstudioverträgen liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung zur Erreichung bestimmter Fitnessziele und/oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Die dafür notwendigen Mittel konnten ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, erlischt nur dann nach Ablauf ...
20.01.2023 · Nachricht ·
Verordnung
Ärzte dürfen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Zukunft auch per Videosprechstunde verordnen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.01.2023 beschlossen und die Voraussetzungen dafür konkretisiert (s. u.). Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend prüft noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss ...
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21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Urlaubsrecht
Die gesetzliche Verjährung gilt auch für den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ...
21.12.2022 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Wer ein Studio für Tantra-Massagen betreiben will, benötigt dafür eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG). Die Betreiberin eines Tantra-Studios scheiterte mit ihrem Eilantrag ...
20.12.2022 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Zum 01.01.2023 erhalten Ehepartner und Lebenspartner i. S. d. § 21 Lebenspartnerschaftsgesetz ein wechselseitiges Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Mit der akuten, notfallmäßigen Versorgung einwilligungsunfähiger Patienten haben Physiotherapeuten i. d. R. nichts zu tun. Die Neuregelung kann aber trotzdem auch für Physiotherapeuten relevant sein, wenn diese Patienten behandeln, die von ihren Ehegatten vertreten werden oder aber wenn sie selbst (z. B. durch einen Unfall) zum ...