An die PPZ-Redaktion ist folgende Frage herangetragen worden, die gerade jetzt im Winter viele Zahnarztpraxen betreffen dürfte: „Was ist die Folge, wenn ein Mitarbeiter trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit früher wieder in die Praxis zum Arbeiten kommt? Ist dies aus versicherungstechnischen Gründen problematisch? Besteht eventuell kein Versicherungsschutz in der Berufsgenossenschaft?“
Zahnstein entfernen, Abdrücke, Kinder-Prophylaxe … – alles kein Problem, das machen bei uns sogar schon die Azubis! Dabei dürfen Mitarbeiterinnen ohne Berufsabschluss laut Zahnheilkundegesetz nicht selbstständig ...
Sind Waschzeiten, etwa das Duschen nach getaner Arbeit, als Arbeitszeit zu werten? Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist das Waschen nur dann als Arbeitszeit einzustufen und zu vergüten, wenn es ...
Auch wenn Behandlungsfehler vorliegen, bleibt der Vergütungsanspruch bekanntlich bestehen, solange die zahnprothetische Leistung nicht völlig unbrauchbar ist. Das OLG Köln stellte in einem Beschluss vom 30. März 2015 (Az. 5 U 139/14) fest: Der Annahme völliger Unbrauchbarkeit stehe es entgegen, wenn ein Patient die Versorgung seit mehr als sechs Jahren in unveränderter Form trage.
Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit (Landesarbeitsgericht ...
Verzichtet ein Zahnarzt nach einer erfolglosen Behandlung mündlich auf Honorar, so kann er dies nicht nachträglich revidieren und das Honorar doch einfordern. So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer ...
Wieder einmal hat die Rechtsprechung das Verbot bestätigt, kostenlose zahnärztliche Leistungen zu bewerben und zu erbringen. So untersagte das Landgericht Stade einer Zahnarztpraxis, „50+ Patienten“ anhand abgeformter Zähne kostenlos einen exklusiven „Vitalitätsplan“ zu erstellen und damit zu werben (Urteil vom 25. Juni 2015, Az. 8 O 37/15, Abruf-Nr. 145256 ). Zudem verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Zahnarzt dazu, die Werbung für eine kostenlose Zahnreinigung in seiner Praxis zu unterlassen ...