Ob aus Unachtsamkeit oder gewollt – Schäden durch Mitarbeiter können in der Zahnarztpraxis jederzeit verursacht werden. Dabei hängt es vom Einzelfall ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Mitarbeiterin hierfür im Rahmen des Schadenersatzes haften muss und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus solchen Vorfällen gezogen werden können. Dieser Beitrag erläutert anhand ausgewählter Fälle die Haftung im Arbeitsrecht sowie die Konsequenzen für den Praxisinhaber und die jeweilige Mitarbeiterin.
Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Für sonstige Umzugskosten – zum Beispiel Kosten für den Abbau bzw. die Installation von Elektrogeräten – sowie für ...
Am 1. Januar 2013 sind die Arbeitslohngrenzen für Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro und für Midijobs von 800 Euro auf 850 Euro angehoben worden. Für Midijobber, deren Gehalt damals zwischen 400 und 450 Euro lag und ...
Das Landgericht Dortmund hat am 7. Mai 2014 (Az. 4 O 154/12, Abruf-Nr. 142620 ) einen Zahnarzt verurteilt, an seine Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Er muss auch die Kosten für ein privates Gutachten (1.500 Euro) und alle materiellen Folgeschäden ersetzen.
Mit Urteil vom 20. Februar 2014 hat das Landgericht Münster (Az. 111 O 45/11, Abruf-Nr. 142605 ) einen Zahnarzt verpflichtet, an den Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro zu zahlen sowie für weitere ...
Die Krankenkassen haben die Kosten einer Implantatversorgung auch dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann ...
Das Amtgericht Charlottenburg hat am 8. Mai 2014 (Az. 205 C 13/12, Abruf-Nr. 142603 ) entschieden, dass im konkreten Fall die Analogabrechnung der GOZ-Nr. 2120 für einen mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik gerechtfertigt war. Damit bestätigte das Gericht die Auffassung der Bundeszahnärztekammer.