Das Amtsgericht (AG) Bonn hat in einem erfreulichen – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 28. Juli 2014 (Az. 116 C 148/13) die Nebeneinanderberechenbarkeit der GOZ-Nrn. 2197 „Adhäsive Befestigung“ und 2120 „Kompositrestauration, mehr als dreiflächig“ bejaht. Gerade dies wird bislang mit am häufigsten von privaten Kostenerstattungsstellen beanstandet. Das Urteil des AG Bonn ist das wohl erste in dieser Frage.
Das Landgericht Berlin hat mit dem Urteil vom 16. April 2013 (Az. 5 S 4/12) entschieden, dass im konkreten Urteilsfall der Zahnarzt trotz Abbruchs der Behandlung einen vollen Honoraranspruch hatte.
Die Aufgabe der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) liegt darin, dem Zahnarzt bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten zu assistieren. Dabei werden ZFA auch eigenverantwortlich tätig.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat am 25. September 2013 (Az. 5 U 542/13) entschieden, dass im Urteilsfall der Patient einen Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Eigenanteils in Höhe von 1.250 Euro hatte, weil es an einer Brücke wiederholt zu Keramikschäden und zu einer Lockerung gekommen war. Außerdem stand dem Patienten wegen der schmerzhaften Entfernung der Brücken ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu.
Wird provisorischer Zahnersatz nach einer Therapie mit Protrusionsschienen zu früh eingegliedert, kann dies nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm einen schweren Behandlungsfehler begründen.
Der Behandlungsvertrag zwischen einem Zahnarzt und dem Patienten ist grundsätzlich als Dienstvertrag höherer Art eingeordnet. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien bestimmen sich daher nach den §§ 611 ff. BGB.
Fast täglich wird dem Zahnarzt oder seinen Mitarbeiterinnen die Frage nach der passenden Zusatzversicherung gestellt. Ob Zahnersatz- oder Zahnzusatzversicherung: Der Zahnarzt ist für die Mundgesundheit zuständig und darf keine Vertragsberatung durchführen. Bei der unüberschaubaren Vielfalt an Versicherungen kann dem Patienten in der Regel sowieso nur ein Fachmann weiterhelfen. Aber darf der Zahnarzt hier einen bestimmten Versicherungsmakler empfehlen, der ihm möglicherweise sogar eine Provision pro Kunde ...