Spätestens ab 1.1.25 unterwerfen Kreditinstitute die Gewinne aus verzinslichen Fremdwährungskonten dem Kapitalertragsteuerabzug und führen Kapitalertragsteuer an die Finanzverwaltung ab. Vor 2025 mussten Steuerpflichtige die Einkünfte eigenverantwortlich deklarieren. Wer dies in der Vergangenheit unterlassen hat, sieht sich daher einem erhöhten Entdeckungsrisiko ausgesetzt.
Bei Anteilsverkäufen, Kapitalveränderungen oder geschäftsanteilsbezogenen Rechtsgeschäften mit Grundbesitz kann Grunderwerbsteuer fällig werden, § 1 Abs. 2a–3 GrEStG. Um eine effiziente Steuererhebung zu ...
In der digitalen Wirtschaft spielen Kassensysteme eine zentrale Rolle, um Geschäftsvorfälle zu erfassen und zu dokumentieren. Obwohl eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eingerichtet wurde, um vor ...
Das Akteneinsichtsrecht ist besonders wichtig für den Strafverteidiger. Teil 1 der Beitragsserie erläutert dieses Recht. Teil 2 befasst sich mit der Ermittlungsakte. Teil 3 informiert darüber, was bezüglich Beiakten und Sonderbänden zu beachten ist. Teil 4 geht auf Handakten ein. Teil 5 zeigt, welche Einschränkungen das Akteneinsichtsrecht gem. § 68 StPO erfährt.
Das Akteneinsichtsrecht ist ein wichtiges Instrument für den Strafverteidiger. Teil 1 der Beitragsserie erläutert das Akteneinsichtsrecht. Teil 2
befasst sich mit der Ermittlungsakte. Teil 3 informiert darüber, ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
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Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) führte jahrelang eher ein Schattendasein. Der BGH hat nun dessen Anwendungsbereich insbesondere in der Wirtschaftskriminalität neu bewertet. Dazu im Einzelnen: