16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht Hamburg
Anlässlich einer Durchsuchung der Wohnung des Klägers K wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Betäubungsmitteln (§ 29a BtMG) wurden Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Mit Bescheid vom 19.1.12 erhob der Beklagte daraufhin Tabaksteuer i.H. von 1.171,92 EUR zuzüglich Zinsen. K behauptet, er habe die Zigaretten weder ins Zollgebiet der Union verbracht, noch Besitz an ihnen gehabt. Von der Existenz der Zigaretten habe er keinerlei Kenntnis gehabt.
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Ablaufhemmung
Die unterlassene Anzeige des Erben von Steuerhinterziehungen des Erblassers nach § 153 Abs. 1 AO wird von FÄ als selbstständiger Hemmungstatbestand für die auf die ererbte Steuerschuld bezogene Festsetzungsverjährung gesehen. Durch eine unzulässige Verknüpfung von § 153 Abs. 1 S. 2 AO mit § 171 Abs. 7 AO, § 169 Abs. 3 AO werden so Steuerfestsetzungsfristen von bis zu 20 Jahren erreicht.
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Zollverwaltungsgesetz
Bei der Hinterziehung von Eingangsabgaben durch Nichtanmeldung mitgeführter Waren bei der Zollbehörde und der gleichzeitig verwirklichten Ordnungswidrigkeit der Nichtanmeldung mitgeführter Barmittel entgegen § 12a Abs. 1 ZollVG i.V. mit Art. 3 VO (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Barmitteln, die in die oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (ABl. EU Nr. L 309 S. 9), handelt es sich um eine Tat i.S. von § 264 StPO (OLG Bamberg ...
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Der Vorsteuerabzug ist dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (FG Baden-Württemberg 21.7.14, 9 K 3708/11, Abruf-Nr. 144016 ).
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Schätzung
Für ein Taxiunternehmen genügen nur die sogenannten Schichtzettel den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen (FG Hamburg 11.11.14, 6 K 206/11, Abruf-Nr. 143767 ).
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Schwarzarbeit
Die Verwender von sogenannten Abdeckrechnungen begehen regelmäßig eine Steuerhinterziehung i.S. des § 370 AO, indem sie die Rechnungen zum Vorsteuerabzug verwenden, die nicht von dem tatsächlichen Leistenden ausgestellt wurden, sondern die von ihnen, den Verwendern, gerade zu dem Zweck beschafft wurden, um die Zahlungen an die tatsächlich Leistenden, die in der Regel „schwarz“ entlohnt werden, in der Buchhaltung „abzudecken“ (FG Hamburg 25.11.14, 3 K 85/14, Abruf-Nr. 144014 ).
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Strafprozessrecht
Der BGH hat entschieden, dass grundsätzlich ein Verstoß gegen § 243 Abs. 4 S. 1 StPO unabhängig davon, ob das Verständigungsgespräch erfolgreich verlief, die Revision nach § 337 StPO, § 344 Abs. 2 StPO (Verfahrensrüge) begründet (BGH 15.1.15, 1 StR 315/14, Abruf-Nr. 174713 ).
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzhof
Empfänger nach Deutschland geschmuggelter Zigaretten und damit Steuerschuldner kann nach § 19 S. 2 TabStG auch derjenige sein, der die Zigaretten erst nach der Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer daran beteiligten Person bezogen und in Besitz genommen hat (BFH 11.11.14, VII R 44/11, Abruf-Nr. 175273 ).
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16.03.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Selbstanzeigenberatung
Bei der Schaffung des § 398a AO wurde dieser der Regelung des § 153a StPO „nachempfunden“. Bei § 153a StPO ist ein Strafklageverbrauch gesetzlich geregelt, bei § 398a AO nicht. Die Diskussion um den Strafklageverbrauch wurde zuletzt jedoch durch den Gesetzgeber (BT-Drs. 18/3018) neu entfacht, da eine Wiederaufnahmeregelung geschaffen wurde, die einen Strafklageverbrauch logisch voraussetzt. Der folgende Aufsatz soll zeigen, dass ein Strafklageverbrauch denkbar und – trotz der ...
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09.03.2015 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Der BFH weist in einer Entscheidung vom 14.1.15 (V B 146/14) darauf hin, dass Akten regelmäßig bei der Geschäftsstelle des FG einzusehen sind („möglich ist aber auch ein anderer Ort“). Aus der in § 78 Abs. 1 FGO verwendeten Begrifflichkeit „einsehen“ und der in § 78 Abs. 2 S. 1 FGO enthaltenen Regelung über die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften durch die Geschäftsstelle ergebe sich, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die Regel sein ...
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