21.11.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesgerichtshof
Der BGH verweist in einer Entscheidung vom 23.7.13 (1 StR 207/14, Abruf-Nr. 143242 ) auf seine ständige Rechtsprechung, wonach bei mehreren Steuerstraftaten im Hinblick auf die Konkurrenzen Folgendes gilt: Die Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung ist grundsätzlich als selbständige Tat i.S. von § 53 StGB zu werten. Von Tatmehrheit ist also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene ...
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21.11.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Die Frage, ob ein Due-Diligence-Bericht als Urkunde i.S. des § 200 AO bzw. sonstige Unterlage i.S. des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anzusehen und als solche vorlagepflichtig ist, ist höchstrichterlich derzeit noch nicht entschieden und wird in der Literatur kontrovers diskutiert wird (FG Münster 18.8.14, 6 V 1932/14 AO, Abruf-Nr. 142895 ).
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21.11.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Es kann dahin stehen, ob bereits die Verletzung der Steuererklärungspflichten kausal für den Steuerschaden des Finanzamts gewesen ist. Jedenfalls ist die unterlassene Tilgung der Steuerschuld der GmbH bei Fälligkeit kausal für den eingetretenen Steuerausfall (FG München 20.5.14, 2 K 2289/11, Abruf-Nr. 142688 ).
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21.11.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Zollverwaltungsgesetz
Hält das in einem Bußgeldverfahren zu entscheidende Gericht die von der Bußgeldbehörde nach verwaltungsinternen Anweisungen nach Prozentzahlen – wie im Erlass der Bundesfinanzdirektion Südwest des Zolls vom 3.2.11 bezüglich § 31b ZollVG vorgesehen – angenommene Bußgeldhöhe im Einzelfall für angemessen, kann es auf diese erkennen; andernfalls muss es nach unten oder oben hiervon abweichen (OLG Karlsruhe 18.7.14, 1 (8) SsBs 533/13 - AK 180/13, Abruf-Nr. 143244 ).
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20.11.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Eine strafbefreiende Erklärung ist unwirksam, wenn ihr keine Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit zugrunde liegt (BFH 1.10.14, II R 6/13, Abruf-Nr. 172894 ). Die durch die Abgabe der Erklärung bewirkte Steuerfestsetzung ist in diesem Fall jedenfalls zur Beseitigung eines Rechtsscheins aufzuheben. Gleiches gilt nach Ansicht des BFH, wenn das Vorliegen einer Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit nicht festgestellt werden kann.
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19.11.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Der 1. Strafsenat des BGH weist in einer Entscheidung vom 22.7.14 (1 StR 189/14, Abruf-Nr. 142687 ) darauf hin, dass die vom LG im Rahmen der Tatschilderung verwendete Formulierung, der Angeklagte habe die aus einer Vielzahl von Fahrzeugverkäufen gegenüber dem FA zu veranschlagende Umsatzsteuer „nicht abgeführt“, missverständlich ist. Denn sie erweckt den Eindruck, das LG könnte die bloße Nichtzahlung geschuldeter Steuern als tatbestandlich angesehen haben.
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30.10.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
In einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Steuerhehlerei (§ 374 AO) hat der BGH (5.2.14, 1 StR 706/13) die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Urkunden und sonstige Schriftstücke nur dann im Wege des Selbstleseverfahrens ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind, wenn nach dessen Durchführung zu Protokoll festgestellt ist, dass die Mitglieder des Gerichts vom Wortlaut der Urkunden und/oder ...
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29.10.2014 · Nachricht aus PStR · Online-Seminar
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23.10.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Der BGH weist in einer Entscheidung vom 25.9.14 (IX ZR 199/13) darauf hin, dass der Steuerberater grundsätzlich auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen darf. Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen zukommt, habe sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten. Maßgeblich sei die jeweils aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Zeitpunkt der Beratung. Über ...
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20.10.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Gesetzesentwurf
Die Selbstanzeigeregelung wird zum 1.1.15 verschärft. Der neue Gesetzesentwurf ändert vor allem die §§ 371, 398a AO. Hierbei sind einige Umsetzungen handwerklich missglückt. Der folgende Beitrag beleuchtet einige Schwachpunkte der neuen Regelungen.
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