31.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
I. d. R. ergibt sich der sog. Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aus einer Betriebsprüfung heraus. Aber auch von dem Innendienst des Finanzamts (FA) können Meldungen an die Straf- und Bußgeldsachenstelle
(BuStra) bzw. die Steuerfahndung (Steufa) erfolgen. Werden im Rahmen der Veranlagungsarbeiten Auffälligkeiten festgestellt, ist der Innendienstbeamte sogar verpflichtet, an die Bustra oder Steufa zu melden. Dann trifft den Steuerpflichtigen das Strafverfahren „aus heiterem Himmel“.
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31.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · Bundesfinanzhof
Der BFH weist darauf hin, dass ein gem. des StraBEG vom 23.12.03 (BGBl I 03, 2928) an das FA gezahlter und z. T. wiedererstatteter Betrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist (4.2.20, IX R 23/19, Abruf-Nr. 217235 ).
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31.08.2020 · Nachricht aus PStR · Akteneinsicht
Einsicht in Papierakten sind nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Übersendung von Akten oder die Überlassung vollständiger Kopien (FG Baden-Württemberg 17. 12.19, 2 K 770/17).
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24.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · Haftung
Bei Steuerschulden haften die Ehegatten nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei Einzelveranlagung angefallen wären. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.
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24.08.2020 · Nachricht aus PStR · TKG
Das BVerfG hat § 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt. Sie verletzen die
beschwerdeführenden Inhaber von Telefon- und Internetanschl üssen in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses, Art. 10 Abs. 1 GG (BVerfG 27.5.20, 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 [Bestandsdatenauskunft II]).
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24.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · BGH
Durch das Überlassen von Scheinrechnungen unterstützte der A den Haupttäter, jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern zu sparen. Die Scheinrechnungen wurden als sog. Abdeckrechnungen verwendet, um die in der Buchhaltung durch „schwarz“ ausgezahlte Löhne entstandenen Zahlungsabflüsse zu verschleiern. Der BGH hat hierzu entschieden, dass A durch das Überlassen der Scheinrechnungen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Sozialversicherungsbetrug geleistet hat (BGH ...
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18.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · Schenkungsteuer
Der BFH hat sich erstmals mit dem Beginn des Laufs der Hinterziehungszinsen für den Fall der Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen befasst (28.8.19, II R 7/17, Abruf-Nr. 214715 ). Aus dieser Begehungsweise ergeben sich Besonderheiten für den Beginn der Verfolgungsverjährung. Weitere Besonderheiten sind bei der Selbstanzeige zu beachten.
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17.08.2020 ·
Checklisten aus PStR · Downloads · Steuergeheimnis
Folgende digitale Hilfen zur „Gegenaufklärung“, d. h. Ermittlung und rechtlichen Abwehr anonymer WB, zum Schutz der Reputation eines Unternehmens oder im Rahmen der Compliance sind unter Beachtung der DSGVO und §§ 202a–202c StGB verwendbar (Stand Juli 2020). > lesen
17.08.2020 ·
Checklisten aus PStR · Downloads · Steuergeheimnis
Nach Art. 5 Nr. 7 WBRL bedeutet „Hinweisgeber“ eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt (Dann/Mengel, NJW 10, 3265; Nöbel/Veljovic, CB 20, 34). Die Übersicht zeigt digitale Hilfen für diese (Stand Juli 2020). > lesen
17.08.2020 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Wenn bei der Steuerfahndung (Steufa) eine anonyme Anzeige eingeht,
begründet dies nicht immer den sog. Anfangsverdacht. Gerade wenn die Angaben in der anonymen Anzeige zu unpräzise sind, bietet es sich für die Steufa an, den Fall der Betriebsprüfung (BP) zur „allgemeinen“ Prüfung zu melden. In dieser Konstellation ist Vorsicht angezeigt: Insbesondere sind Fragen zum Anfangsverdacht und der Möglichkeit zur Selbstanzeige von Drittbeteiligten sorgfältig zu prüfen.
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