24.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Schwarzarbeit
In seiner neuen Fassung unterscheidet das SchwarzArbG zwischen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die neue Gesetzeslage rechtfertigt die Annahme, dass in Fällen der klassischen Schwarzarbeit der verursachte Beitragsschaden nicht mehr aufgrund einer Hochrechnung auf das sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt ermittelt werden darf – mit weitreichenden Konsequenzen für die Beitragsnacherhebung und die Strafverfolgungspraxis.
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24.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Schätzung
Das FG verletzt seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, wenn es seine Entscheidung in zentralen Punkten auf den bloßen – formal und inhaltlich zwischen den Beteiligten umstrittenen – Vermerk eines Steuerfahnders über eine „Besprechung“ mit einer Person, die als Zeuge in Betracht gekommen wäre, stützt, ohne diese Person selbst zu vernehmen – so der BFH mit Beschluss vom 16.7.19.
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24.10.2019 · Nachricht aus PStR · Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Vor dem OVG NRW ist ein Taxiunternehmer gescheitert, der sich gegen den Widerruf seiner Konzessionen gewehrt hatte (OVG NRW 21.8.19, 13 A 1682/18, Abruf-Nr. 211625 ). Der Taxiunternehmer war zuvor wegen Steuerhinterziehung zu 60 Tagessätzen verurteilt worden, wenn auch nur als Verwarnung unter dem Vorbehalt einer Verurteilung (§ 59 StGB).
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24.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Es ist Sache der Steuerverwaltung, die Steuerhinterziehungen oder Unregelmäßigkeiten seitens des Ausstellers der Rechnung festgestellt hat, aufgrund objektiver Anhaltspunkte und ohne vom Rechnungsempfänger ihm nicht obliegende Überprüfungen zu fordern, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass der Rechnungsempfänger wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung des Rechts auf Vorsteuerabzug geltend gemachte Umsatz in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
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23.10.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesverwaltungsgericht
Ein Journalist verlangte vom Finanzministerium NRW nähere Auskünfte zu einem Einsatz der Steuerfahndung in einem Swinger-Club. Sein Auskunftsbegehren richtete sich darauf, wie lange der Einsatz gedauert hatte, wer bei dem Einsatz federführend war bzw. ihn veranlasst hatte, ob Beweismaterial gesichert wurde und ob Festnahmen erfolgt waren bzw. Haftbefehle vollstreckt wurden. Das BVerwG hat das Auskunftsbegehren unter Hinweis auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) zurückgewiesen (29.8.19, 7 C ...
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18.10.2019 · Nachricht aus PStR · Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Außergewöhnlich: Das FG Berlin-Brandenburg (13.3.19, 1 K 1353/16, Abruf-Nr. 211624 ) hat entschieden, dass der zollbehördliche Steueranspruch von 900.000 DM verwirkt ist.
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18.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Es stellt sich immer wieder die Frage, welche Unterlagen bei der Beendigung des Mandats an den Mandanten herausgegeben werden müssen und welche Unterlagen im Fall einer Durchsuchung von einem Beschlagnahmeverbot umfasst sind.
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18.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Besteuerungsverfahren
Das FG ist grundsätzlich verpflichtet, einem Beweisantrag nachzukommen. Es kann nur dann darauf verzichten, wenn das Beweismittel für die Entscheidung unerheblich ist, die infrage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführers als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist – so der BFH mit Beschluss vom 14.3.18.
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18.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Nach § 73 StGB in der Fassung des Gesetzes zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.17 (BGBl I 17, 872, in Kraft getreten am 1.7.17) ist zwingend einzuziehen, was der Täter durch oder für die Tat erlangt hat. Ist die Einziehung des erlangten Gegenstands nicht möglich, so ist nach § 73c StGB die Einziehung des Geldbetrags anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht. Der BGH befasst sich im Urteil 11.7.19 unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung mit der Frage, ...
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15.10.2019 · Nachricht aus PStR · Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Der BFH hat durch Urteil vom 22.5.19 (XI R 40/17) entschieden, dass eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile nicht bereits dann vorliegt, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht.
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