15.10.2019 · Nachricht aus PStR · Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Das LSG Niedersachsen-Bremen (5.7.19, L 2 BA 38/19 B ER, Abruf-Nr. 211623 ) hat entschieden, dass ein Student, der als Amateurfußballspieler monatlich 900 EUR von seinem Fußballverein erhält, sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Die regelmäßigen Zahlungen überschritten nachhaltig den von der Rechtsprechung ansonsten im Hobbysport zugelassenen Rahmen und brachten eine gewichtige wirtschaftliche Abhängigkeit des Spielers zum Ausdruck. Das in der Vorsaison gezahlte, niedrigere ...
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15.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Die Vermittlung von Offshore-Briefkastenfirmen durch Bankmitarbeiter zur Vermeidung der EU-Zinsrichtlinie stellt nach Ansicht des LG Köln eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung dar. Die Vermittlung solcher Gesellschaften zur Verschleierung von Vermögensverhältnissen mit dem Ziel, Kapitalerträge privater Anleger vor dem Zugriff der deutschen Steuerbehörden zu schützen, ist weder alltäglich, noch für die von den Bankmitarbeitern ausgeübte Berufstätigkeit typisch. Sie kann ...
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15.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Tabaksteuer
Bezüglich der Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei bleibt auch nach der Neuregelung des § 23 TabStG alles beim Alten. Nach Ansicht des BGH ist nicht jeder Besitzer i.S. des § 23 Abs. 1 S. 2 TabStG auch Steuerschuldner.
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04.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein Steuerberater zeigte den Entwickler einer Software zur Erstellung von Steuererklärungen wegen des Verdachts unerlaubter gewerbsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen beim FA an.
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01.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Vermögensarrest
Die in § 324 AO geregelte Anordnung des dinglichen Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen des Steuergläubigers. Sie soll die Zeitspanne überbrücken, in der die Vollstreckung noch nicht zulässig ist. Sobald über die den Gegenstand des Arrests bildenden Steuerforderungen Steuerbescheide ergangen sind, bedarf es der Arrestanordnung nicht mehr. Das Arrestverfahren wird in das normale Vollstreckungsverfahren übergeleitet und als solches fortgesetzt.
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01.10.2019 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Fördert der Gehilfe durch ein- und dasselbe Tun mehrere rechtlich selbstständige Taten des Haupttäters, ist nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben. Hierauf weist der BGH in einem aktuellen Steuerstrafrechtsfall hin, in dem ein Angeklagter A die Haupttäter dabei unterstützte, mit Abdeckrechnungen zu handeln (BGH 25.7.19, 1 StR 230/19, Abruf-Nr. 210899 ).
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01.10.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuer
Die Nichtabgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) stellt gegenüber der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) eine mitbestrafte Vortat dar. § 371 Abs. 2a AO gilt auch für Selbstanzeigen, die vor dem 1.1.15 erstattet wurden.
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20.09.2019 · Nachricht aus PStR · Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
Das VG hat den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bestätigt, da die Erlaubnisinhaberin lediglich als Strohfrau fungierte (Schleswig-Holsteinisches VG 4.7.19, 12 B 18/19, Abruf-Nr. 211120 ). Von Anfang an trat sie nach außen als Marionette für den tatsächlichen Betreiber, ihren jetzigen Ex-Freund, auf und war daher i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG unzuverlässig.
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20.09.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Selbstanzeigenberatung
Die große Welle der Nacherklärungen für ausländische Kapitalanlagen ist abgearbeitet. Der auf die Betreuung von Selbstanzeigen entfallende Zeitanteil geht auf das aus alten Jahren bekannte „Normalmaß“ zurück. Bei der Abarbeitung der noch offenen Fälle treten aber bisweilen Fragen zu Tage, die auch in der Zukunft noch Bedeutung haben werden. Dies gilt beispielsweise für die Bedeutung des Vollständigkeitsgebots in den Fällen, in denen die Korrektur eines Fehlverhaltens in mehreren ...
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20.09.2019 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Werden Umsätze nur zum Schein getätigt, schuldet der Unternehmer U zum einen den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag nach § 14c Abs. 2 UStG, zum anderen haftet er persönlich für den Steuerschaden gemäß § 69 AO i.V. mit § 34 AO oder auch nach § 71 AO für die seinerseits aus den Rechnungen zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuerabzüge. Er haftet auch für den nachfolgenden Erwerber, der wiederum aus der Rechnung des U den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, sofern der U wusste oder hätte ...
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