· Fachbeitrag · Disziplinarverfahren
Erstellung fiktiver Steuerfälle führt zur Dienstenthebung eines Finanzbeamten
Ein Finanzbeamter, der im Datenverarbeitungssystem des FA fiktive Einkommenssteuerveranlagungen für nicht existierende Steuerpflichtige erzeugt und daraus resultierende fiktive Erstattungsbeträge seinem Privatkonto zuführt, begeht eine sehr schwere innerdienstlichen Dienstpflichtverletzung (OVG Saarlouis 8.7.11, 6 B 267/11, Abruf-Nr. 112739). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Nach den Feststellungen des Strafgerichts hat A, Sachbearbeiter beim FA, eingeräumt, im Datenverarbeitungssystem des FA in zwei Fällen fiktive ESt-Veranlagungen für nicht existierende Steuerpflichtige erzeugt zu haben. Dies geschah mit dem Ziel, sich in diesen fiktiven Steuerfällen Erstattungsbeträge von 4.239,20 EUR und 3.680,34 EUR auf sein eigenes Konto überweisen zu lassen und anschließend für sich selbst zu verwenden.
Nach Ansicht des OVG ist hiermit der nach § 13 Abs. 2 S. 1 BDG für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erforderliche endgültige Vertrauensverlust aller Voraussicht nach eingetreten.
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