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  • · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Doppelzahlung von Kindergeld

    | Das FG Nürnberg (25.6.14, 3 K 153/13, Abruf-Nr. 143648 ) hat die Klage einer Frau abgelehnt, die falsche Angaben im Kindergeldverfahren getätigt hatte. Sie hatte auf der Rückseite des Antragsformulars (Ziff. 9) bei der Frage, „Sind oder waren Sie, ihr Ehegatte oder eine andere Person, zu der die eingetragenen Kinder in einem Kindschaftsverhältnis stehen, in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung im öffentlichen Dienst tätig?“ mit „Nein“ angekreuzt. |

     

    Aufgrund einer Überprüfung durch den Bundesrechnungshof wurde im April 2011 festgestellt, dass die Klägerin K für die beiden Kinder im Zeitraum von April 2000 bis April 2011 sowohl von der Familienkasse als auch von einer weiteren Stelle Kindergeld erhielt. Die Familienkasse forderte daraufhin zu viel gezahltes Kindergeld von knapp 40.000 EUR zurück.

     

    Das AG verurteilte die K in diesem Zusammenhang 2011 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 25 EUR. Auch das FG geht von einem vorsätzlichen Fehlverhalten der K aus. Sie habe wissentlich und willentlich einen weiteren Kindergeldantrag bei der Familienkasse gestellt, obwohl schon von einer anderen Stelle Kindergeld bezogen wurde und damit die Doppelzahlung zumindest billigend in Kauf genommen.(CW) 

    Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 27 | ID 43139205