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    RVG professionell

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    Fachbeitrag · Landgericht Magdeburg

    Vermögensarrest gegen Zigarettenschmuggler

    | Das LG Magdeburg hat am 11.7.16 (24 Qs 66/16, Abruf-Nr. 192425 ) einen strafprozessualen Arrest aufgehoben, der zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des Wertersatzes für das Land Sachsen-Anhalt in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet worden war. Angeordnet worden war der Arrest, weil der Beschuldigte dringend verdächtig war, mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten Handel zu treiben, um sich hieraus eine fortlaufende Einnahmequelle von Dauer zu verschaffen. |

     

    Nach Ansicht des LG fehlt es an einem Arrestgrund. Insbesondere reiche es nicht aus, dass der bestehende Verdacht nach § 374 AO auf eine Gesinnung schließen lasse, der Beschuldigte werde versuchen, das Erlangte zu behalten. Mit einer solche Herangehensweise könnte ansonsten in allen Fällen einer Steuerhehlerei, Steuerhinterziehung und sonstiger auf Täuschung und Heimlichkeit basierender Straftaten ein dinglicher Arrest begründet werden. Erforderlich sind über den Tatverdacht hinausgehende konkrete Umstände, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus ernstlich gefährdet ist - etwa dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Beschuldigte sein Vermögen ins Ausland verschieben oder sonst verheimlichen oder verschleudern werde.(CW)

    Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 78 | ID 44512857

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