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  • · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Klage auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung

    | Gestritten wurde zwischen ehemaligen nichtehelichen Lebensgefährten um eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung der vorhandenen Werte.|

     

    Das Gericht (OLG Brandenburg 3.5.12, 10 U 6/11, Abruf-Nr. 121810) weist den Beklagten darauf hin, dass sein Vortrag, der verfahrensgegenständliche Vertrag sei sittenwidrig, weil damit eine Steuerhinterziehung und/oder eine Umgehung insolvenzrechtlicher Vorschriften bewirkt worden sei, nicht durchgreift.

     

    Eine Rückforderung des Geleisteten nach bereicherungsrechtlichen Regeln sei nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen. Die Vorschrift enthält einen Kondiktionsausschlussgrund für die Fälle, in denen der Leistende selbst sich einen Gesetzes- und Sittenverstoß entgegenhalten lassen muss.

     

    Das ist für das Gericht vorliegend der Fall: Sowohl die streitige Vereinbarung selbst als auch die steuerlichen Auswirkungen seien Gegenstand der Erörterungen zwischen den Parteien und ihren Bevollmächtigten gewesen. Der von der Beklagten nunmehr angeführte Sittenverstoß sei mithin von beiden Parteien bewusst realisiert worden.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 160 | ID 34092470