· Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Hinzuschätzungen in Bankenfällen
von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Kanzlei Krause & Kollegen, Berlin
Es entspricht einer realistischen Beurteilung und der Lebenswahrscheinlichkeit, dass der zeitliche Zusammenhang zwischen der Abhebung und Einzahlung der Gelder auf ein ausländisches Konto nur darauf beruhen kann, dass jeweils die Klägerin auch die Einzahlung vorgenommen hat (FG Düsseldorf 31.3.11, 14 K 797/09 E, Abruf-Nr. 121449). |
Sachverhalt
Die Klägerin hatte Einkünfte aus Kapitalanlagen in der Schweiz nicht in ihren Steuererklärungen angegeben. Die Steuerfahndung stellte anlässlich einer Durchsuchung einer Bank größere Barabhebungen sowie Schließfachbesuche der Klägerin in unmittelbarem Zusammenhang mit anonymen Einzahlungen auf ein ausländisches Konto fest und nahm in der Folge entsprechende Schätzungen vor.
Entscheidungsgründe
Das FG Düsseldorf gab der Klage gegen geänderte Steuerbescheide teilweise statt und reduzierte die Hinzuschätzungen. Das Gericht hat allerdings zunächst einmal die Einzahlungen auf das ausländische Konto aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs mit entsprechenden Abhebungen und den Schließfachbesuchen der Klägerin zugeordnet.
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