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  • · Fachbeitrag · Strafzumessung

    Lange Ausweisung nach Schwarzarbeit

    von Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

    Zur Befristung einer bestandskräftigen Ausweisung, die im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen der Beteiligung an Schwarzarbeit am Bau als Arbeitgeber verfügt worden ist (VG Düsseldorf 23.9.14, 27 K 5478/13, Abruf-Nr. 143457).

     

    Sachverhalt

    Der 48-jährige Kläger K ist serbischer und bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger. Nach der Ausländerakte reiste er erstmals im Juni 1990 in das Bundesgebiet ein, erhielt hier zunächst eine Aufenthaltserlaubnis und später eine Aufenthaltsbewilligung für eine Tätigkeit als Waldarbeiter. Nach seinem Wiederzuzug im Januar 1994 wurde er letztlich bis zum Frühjahr 1997 als Bosnien-Flüchtling geduldet.

     

    Am 10.8.01 wurde er aufgrund eines Haftbefehls in Italien festgenommen und am 10.8.01 an die Bundesrepublik ausgeliefert. Hier wurde er sodann durch rechtskräftiges Urteil vom 4.10.01 wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Verstoß gegen das Ausländergesetz in Form der Beschäftigung von insgesamt 60 ausländischen Arbeitnehmern ohne die hierfür erforderlichen ausländerrechtlichen Genehmigungen in der faktisch von ihm geführten Bau-GmbH in den Jahren 1996 bis 1998 zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt und noch am selben Tage angesichts der bereits verbüßten Auslieferungs- und Untersuchungshaft aus der Haft entlassen.