01.08.1999 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Der Architekt oder Ingenieur ist an seine Schlussrechnung nicht gebunden. Nachforderungen sind möglich. Diesen - von uns..
| Der Architekt oder Ingenieur ist an seine Schlussrechnung nicht gebunden. Nachforderungen sind möglich. Diesen - von uns schon des Öfteren zitierten - Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal bekräftigt. |
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