01.07.1999 · Fachbeitrag · Außergerichtliche Angelegenheiten
Richtige Wertermittlung für Unterhaltsregelung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
| Der Entwurf für einen Vertrag, der den einen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, an den anderen eine monatliche Unterhaltsrente zu zahlen, kann nicht den Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens bilden. Infolgedessen bestimmt sich der Wert für diese anwaltliche Tätigkeit nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 8 Abs. 2 BRAGO, § 24 KostO (vergleiche BRAGO prof. 4/98, 7). Diese Vorschriften regeln „wiederkehrende Leistungen“ und sind daher auch auf Unterhaltsvereinbarungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften anwendbar (vergleiche Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kommentar zur Kostenordnung, 13. Auflage, § 24 Rz 9, 16, 19). Der folgende Beitrag erläutert Einzelheiten der Bestimmung des Gegenstandswerts. |
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