01.03.1994 · Fachbeitrag · Der neue § 23 BRAGO:
Jetzt gibt es 15/10 für den Vergleichsabschluß!
| Mit Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 1994 können für den Vergleichsabschluß statt wie bisher 10/10 nun grundsätzlich 15/10 abgerechnet werden. Damit soll das Bemühen des Rechtsanwalts gefördert werden, Streitigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichts durch gütliche Einigung zu erledigen. Mit dieser Neuformulierung wird der außergerichtliche Vergleich zum Regelfall, die gerichtliche Variante zur Ausnahme. |
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